Klassen im Überblick
🏍️ Zweiräder (Klasse A)
AM (Der „Moped-Führerschein“):
Für leichte zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Mopeds) sowie drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Microcars).
Limits: Max. 45 km/h, Hubraum bis 50 ccm oder max. 4 kW Leistung.
Alter: Ab 15 Jahren (in Deutschland).
A1 (Leichtkrafträder):
Für Motorräder bis 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,1 kW/kg betragen.
Alter: Ab 16 Jahren.
A2 (Mittelschwere Motorräder):
Für Motorräder bis maximal 35 kW Leistung. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.
Alter: Ab 18 Jahren.
A (Offene Klasse):
Der „große“ Motorradführerschein für alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Alter: Ab 24 Jahren (Direkteinstieg) oder ab 20 Jahren bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
🚗 Pkw (Klasse B und Zusätze)
B (Der klassische Pkw-Führerschein):
Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg. Es dürfen maximal 8 Personen außer dem Fahrer befördert werden. Anhänger bis 750 kg sind immer erlaubt; schwerere Anhänger nur, wenn die Kombi-zGM 3.500 kg nicht überschreitet.
BE (Pkw mit schwerem Anhänger):
Erforderlich, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist und die Kombination aus Pkw und Anhänger die 3.500 kg Grenze der Klasse B überschreitet. Der Anhänger darf maximal 3.500 kg wiegen.
B96 (Die „Wohnwagen-Erweiterung“):
Keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung von B. Erlaubt Gespanne (Pkw + Anhänger) bis zu einer zGM von 4.250 kg. Oft reicht ein Tageskurs in der Fahrschule ohne Prüfung.
B196 (125er mit dem Autoführerschein):
Erlaubt das Fahren von A1-Motorrädern (125 ccm), gilt aber nur in Deutschland und ist kein vollwertiger A1 (kein Aufstieg auf A2 möglich). Voraussetzung: 5 Jahre B-Besitz und Mindestalter 25.
B197 (Automatik-Ausbildung mit Schalt-Kompetenz):
Man macht die Prüfung auf einem Automatikwagen, absolviert aber Fahrstunden auf einem Schaltwagen. Man darf danach beides fahren, ohne dass eine Automatikbeschränkung eingetragen wird.
B78 (Reine Automatik-Beschränkung):
Wer die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt und keine Schaltstunden (nach B197) nachweist, bekommt diese Kennzahl. Man darf dann nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen.
🚜 Zugmaschinen (Sonderklassen)
T (Der große Traktor-Führerschein):
Für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.
Hinweis: Unter 18 Jahren ist die Geschwindigkeit bei Traktoren auf 40 km/h begrenzt.
Klasse L: Ist in T enthalten (kleinere Traktoren bis 40 km/h).
